Schweizerische Kriminalprävention - Prévention Suisse de la Criminalité


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Technische Massnahmen

Technische Massnahmen ersetzen nicht die elterliche Umsicht!

Durch technische Massnahmen wie Filterprogramme und elterliche Verbote ist das Kind zwar vor gewissen Gefahren im Internet geschützt. Doch es lernt nicht, sich angesichts der Gefahren selbständig und verantwortungsvoll zu verhalten.  

Zudem kann sich heute jedes Kind leicht Zugang zum Internet auf anderen Computern verschaffen: Bei Freunden, im Internetcafé, in Freizeiteinrichtungen und in der Schule. Oft sind diese Computer dann nicht mit den gleichen technischen Massnahmen geschützt, wie dies zuhause der Fall ist. Gerade in einem solchen Fall ist es wichtig, dass Kinder die Befähigung für selbständiges Surfen im Internet erhalten haben. 

Überwachung und Verbote haben einen besonderen Reiz: Gerade in der Pubertät sind Verbote von Erwachsenen ein Hinweis auf interessante Dinge. Die Folge: Kinder und Jugendliche versuchen, sie zu übertreten.

Einige Internet Service Provider in der Schweiz bieten Ihnen Informationen über technische Massnahmen. Sie sollen Ihnen helfen, Ihren Computer zuhause sicherer zu machen.
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Artikel

Erstellt am:
29.07.2005

Geändert am:
27.02.2007

Filter- Programme

Testresultate von Filterprogrammen, zur Verfügung gestellt von Action Innocence, Genf »»

Filter- Programme

Gratis-Software zur Ueberwachung der Tasteneingabe von Kinder, zur Verfügung gestellt von Action Innocence, Genf »»

MELANI

Informationen von der Melde- und Analysestelle Informations- sicherung MELANI »»

Provider

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