Hilfe
Nehmen Sie Hilfe in Anspruch! |
Das Opferhilfegesetz (OHG) von 1993 will, dass dem Opfer bei der Bewältigung möglichst aller Folgen einer Straftat geholfen wird. Sexuelle Übergriffe bei Kindern und Jugendlichen berechtigen Opfer und Eltern zur Inanspruchnahme solcher Hilfe. |
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Ein Opfer hat
Konkret helfen die Beratungsstellen bei Fragen wie beispielsweise:
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Weitere BeratungsstellenIn jedem Kanton und in allen grösseren Städten gibt es Beratungsstellen, die auf Fragen im Bereich Jugendschutz spezialisiert sind. Diese helfen bei Erziehungsfragen und bei Problemen mit Kindern und Jugendlichen. Auch für Sexualopfer bieten verschiedene Stellen Beratung und Begleitung an, wie beispielsweise die Frauenberatungsstellen. |