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Was muss ich bei der Aus- und Einfuhr von Imitationswaffen beachten?
- Wer privat solche Waffen in das schweizerische Staatsgebiet bringen will, benötigt eine Bewilligung. Gesuche um nicht gewerbsmässige Einfuhr von Waffen finden Sie hier. Für die private, definitive Ausfuhr wird eine Bewilligung nach Güterkontrollgesetz benötigt, diese wird vom Staatssekretariat für Wirtschaft Seco erteilt.
- Wer gewerbsmässig solche Waffen in das schweizerische Staatsgebiet ein- oder ausführen will, benötigt ein Waffenhandelspatent für Nichtfeuerwaffen und eine entsprechende Bewilligung.